Zentrale Paritätische
Berufskommission des
Maler- und Gipsergewerbes

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  • 11.12.2012 - CD Arbeitszeitkontrolle 2012 Fehlermeldung

  • Neue Informationen zur Kautionspflicht im Maler- und Gipsergewerbe
    Mit der Einführung der Kautionspflicht im Maler- und Gipsergewerbe ist die Auflage verbunden, dass sie Schweiz weit nur einmal zu stellen und somit kantonsüberschreitend untereinander anrechenbar ist (siehe Art. 1.3. Anhang GAV Kaution). Deshalb haben die für den Vollzug der Kautionsregelung zuständigen Paritätischen Kommissionen von allen GAV mit einer Kautionspflicht - so auch die ZPBK für das Maler- und Gipsergewerbe -- die auf diesen Aufgabenkreis spezialisierte Zentrale-Kautions-Verwaltungs-Stelle Schweiz (ZKVS) mit Sitz in Liestal mit der Umsetzung der Kautionsregelung beauftragt.

    Die ZKVS wird frühestens ab dem 1. August 2011 damit beginnen, die einzelnen betroffenen Betriebe im In- und Ausland zu kontaktieren. Die kautionspflichtigen Betriebe müssen also nicht selber aktiv werden; sie werden individuell per Fax, E-Mail oder Brief unter Beilage eines Merkblattes und einer Muster-Garantieurkunde umfassend über die allgemeinverbindlich erklärte Kautionspflicht sowie deren konkrete Abwicklung informiert. Für weiterführende Anfragen steht bei der ZKVS auch eine telefonische Hotline zur Verfügung.

    Weiterführende Informationen zur ZKVS finden Sie online unter: www.zkvs.ch


  • AVE der Zusatzvereinbarung 2011 per 1.11.2011