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11.12.2012 - CD Arbeitszeitkontrolle 2012 Fehlermeldung
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Neue Informationen zur Kautionspflicht im Maler- und Gipsergewerbe
Mit der Einführung der Kautionspflicht im Maler- und Gipsergewerbe ist
die Auflage verbunden, dass sie Schweiz weit nur einmal zu stellen und
somit kantonsüberschreitend untereinander anrechenbar ist (siehe Art.
1.3. Anhang GAV Kaution). Deshalb haben die für den Vollzug der
Kautionsregelung zuständigen Paritätischen Kommissionen von allen GAV
mit einer Kautionspflicht - so auch die ZPBK für das Maler- und
Gipsergewerbe -- die auf diesen Aufgabenkreis spezialisierte
Zentrale-Kautions-Verwaltungs-Stelle Schweiz (ZKVS) mit Sitz in
Liestal mit der Umsetzung der Kautionsregelung beauftragt.
Die ZKVS wird frühestens ab dem 1. August 2011 damit beginnen, die
einzelnen betroffenen Betriebe im In- und Ausland zu kontaktieren. Die
kautionspflichtigen Betriebe müssen also nicht selber aktiv werden; sie
werden individuell per Fax, E-Mail oder Brief unter Beilage eines
Merkblattes und einer Muster-Garantieurkunde umfassend über die
allgemeinverbindlich erklärte Kautionspflicht sowie deren konkrete
Abwicklung informiert. Für weiterführende Anfragen steht bei der ZKVS
auch eine telefonische Hotline zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zur ZKVS finden Sie online unter:
www.zkvs.ch
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AVE der Zusatzvereinbarung 2011 per 1.11.2011
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