Aufgaben / Kompetenzen

Die Zentrale Paritätische Berufskommission des Maler- und Gipsergewerbes (ZPBK) ist das auf nationaler Ebene tätige paritätische Vollzugsorgan zur Anwendung und Durchsetzung des Gesamtarbeitsvertrages für das Maler- und Gipsergewerbe (GAV). Diese Kommission wird von den Vertragsparteien des GAV während der jeweiligen Vertragsdauer des GAV eingesetzt. Die Vertragsparteien haben die gemeinsame Durchführung des GAV im Sinne von Art. 357b OR vereinbart.

Die ZPBK

  • Amtet als Rekursinstanz im Rahmen des im GAV vorgesehenen kollektivarbeitsrechtlichen Rekursverfahrens (Art. 357b OR, Art. 6 GAV)
  • Erteilt Rechtsauskünfte und berät ratsuchende Arbeitgeber (Nichtverbandsfirmen) und Arbeitnehmer, aber auch Behörden und Rechtsvertreter in Fragen den GAV betreffend
  • Entscheidet über Auslegungsfragen des GAV, definiert Abläufe im kollektivrechtlichen Vollzugsverfahren und erteilt den RPBK Weisungen bezüglich Vollzug und Auslegung des GAV und des Entsendegesetzes
  • Koordiniert den GAV-Vollzug mit den 16 lokalen paritätischen Berufskommissionen (RPBK) und unterstützt diese bei der Umsetzung sämtlicher Vollzugsaufgaben
  • Erarbeitet Musterdokumentationen und bietet Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für die RPBK an
  • Koordiniert und führt das Sekretariat der IG PBK (branchenübergreifende Interessengemeinschaft der Paritätischen Berufskommissionen) und betreut den Informationsaustausch mit Vollzugsorganen anderer GAV sowie der im kollektivarbeitsrechtlichen Bereich zuständigen Behörden (kantonale Arbeitsämter, SECO).
  • Ist im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen für den freien Personenverkehr die nationale Koordinationsstelle im Maler- und Gipsergewerbe bei der Umsetzung des Entsendegesetzes (EntsG)
  • Berät Paritätische Kommissionen auch anderer Branchen in Vollzugsfragen den GAV und das EntsG betreffend.