Allgemeinverbindlicherklärung der Zusatzvereinbarung (Änderung) des Gesamtarbeitsvertrags für das Maler- und Gipsergewerbe 2022-2025 per 1. Juni 2025
Die Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag für das Maler- und Gipsergewerbe 2022-2025 vom 1. April 2025 wurde vom Bundesrat nun per 1. Juni 2025 allgemeinverbindlich erklärt.
Link zum PDF mit Bundesratsbeschluss.
Damit gilt die Zusatzvereinbarung und die Änderungen im publizierten Umfang ab 1. Juni 2025 zwingend auch für alle Nichtverbandsbetriebe (Aussenseiterbetriebe).
Die Änderungen und Neuerungen der Zusatzvereinbarung finden Sie in unserem erläuternden Infoschreiben hier.
Unser Merkblatt zur Handhabung der individuellen Lohnerhöhung (Art. 9.4 GAV) finden Sie hier.
Arbeitszeitkontrolle 2025
Gemäss Art. 8.9 GAV ist im Betrieb über die Arbeitsstunden ist auf Grundlage der betrieblichen Arbeitsstundenrapporte genau Buch zu führen.
Die ZPBK stellt zu diesem Zweck die Arbeitszeitkontrolle im Excel-Format für das Jahr 2025 kostenlos zur Verfügung:
Wichtiger Hinweis!
Beim Formular der Arbeitszeitkontrolle 2025 (alte Version) wird das Ferienguthaben bei einem Austritt eines Arbeitnehmers im Januar 2025 falsch berechnet. Für Arbeitnehmende mit einem Austritt im Januar 2025 ist deshalb das Ferienguthaben mit der Arbeitszeitkontrolle 2025 (neue Version) zu übernehmen. Sollten Sie keinen Austritt im Januar 2025 haben, können Sie die alte Version weiterhin nutzen.