Meldung Samstagsarbeit

Meldung Samstagsarbeit

Digitale Meldung von Samstagsarbeit via Firmenplattform ab 1. April 2026

Die Betriebe sind ab 1. April 2026 verpflichtet, die Samstags-arbeiten jeweils vorgängig am Freitag bis 15:00 Uhr zu melden (nur Meldepflicht, keine Bewilligungspflicht, vgl. Art. 8.1.2 GAV 2026-2029).

Die (ausschliesslich) digitale Meldung ist mit folgendem Link über die Firmenplattform vorzunehmen:

https://platform.baticontrol.ch

Sie können sich mit Ihrem ISAB-Benutzeraccount auf der Firmen-plattform einloggen. Falls Sie kein solches Login haben, können sie einen ISAB-Benutzeraccount erstellen (siehe Anleitung). Sobald Sie einen ISAB-Benutzeraccount besitzen, können Sie sich auf der Firmenplattform anmelden und die Meldung für Samstagsarbeit einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung des Zugangs-codes für den ISAB-Benutzeraccount etwas Zeit in Anspruch nimmt!

Achtung: Allfällige Änderungen des ISAB-Benutzeraccounts (z.B. Passwortänderung) können Sie nur unter folgendem Link: https://portal.isab-siac.ch vornehmen. Auf der Firmenplattform können keine Login-Anpassungen vorgenommen werden!

Sobald Sie die vollständig ausgefüllte Meldung auf der Firmen-plattform eingereicht haben, erhalten Sie ein automatisches Bestätigungsmail mit dem Hinweis, dass Sie die Meldung eingereicht haben. Wir empfehlen Ihnen, einen Ausdruck der Meldung für Ihre Akten zu erstellen. Sie finden diese auch auf der Firmenplattform abgespeichert.

Wichtige Hinweise:

  • Die Meldepflicht für Samstagsabeit gilt nur für Betriebe, die dem GAV unterstellte Arbeitnehmende beschäftigen (vgl. Art. 1.3 GAV).

  • Es ist für jede Baustelle eine separate Meldung vorzunehmen.

  • Allfällige Abmeldungen (z.B. infolge Krankheit des gemeldeten Arbeitnehmers oder witterungsbedingter Unmöglichkeit der Arbeitsausführung) müssen bis spätestens 24:00 Uhr des darauffolgenden Montags ebenfalls über die Firmenplattform vorgenommen oder im Ausnahmefall per E-Mail an die zuständige RPBK gerichtet werden.

  • Es dürfen keine Nachmeldungen von Arbeitnehmenden für vergangene Samstage vorgenommen werden.

  • Personalverleihbetriebe können aktuell kein ISAB-Benutzer-account beantragen und haben die Meldung für Samstags-arbeit einstweilen per Mail an die zuständige RPBK des Maler- und Gipsergewerbes zu richten (massgebend für die Bestimmung der Zuständigkeit ist hierbei der Sitz des jeweiligen Einsatzbetriebs, siehe Adressliste der RPBK hier: https://www.zpbk.ch/rpbk/adressliste) und sollte folgende Angaben beinhalten: 

    • Name und Adresse des Einsatzbetriebs

    • Name und Vorname der am Samstag eingesetzten Arbeitnehmenden

    • Datum des Einsatzes, Uhrzeit ca. von - bis

    • Adresse und Bezeichnung der Baustelle

    • Name und Telefon der Kontaktperson vor Ort auf der Baustelle

    • Auszuführende Arbeiten

    • kurze Begründung, weshalb Samstagarbeit nötig ist

Anleitung für die Meldung von Samstagsarbeit

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